Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Fahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer schaffen sie bei Rückstau hinter einer Unfallstelle zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen.
Bei zweispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen den linken und rechten Fahrstreifen gebildet werden. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen linken und mittleren Fahrstreifen gebildet.
Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Für Schäden, die an einem Fahrzeug entstehen, weil keine ausreichende Rettungsgasse gebildet wurde, haftet der Fahrer; hilfsweise der Fahrzeughalter.
Auf zweispurigen Autobahnen zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse bilden.
Bei einer dreispurigen Autobahn zwischen der mittleren und der linken Spur die Rettungsgasse bilden.